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Ehrenpromotion 2011 der Rechtswissenschaftlichen Fakult?t

Prof. Dr. Franz Matscher

Franz Matscher

Die Rechtswissenschaftliche Fakulta?t der Universita?t Zu?rich verleiht die Wu?rde eines Doktors ehrenhalber an Herrn Prof. Dr. Franz Matscher in Anerkennung seiner wissenschaftlichen und praktischen Verdienste um das internationale Zivilverfahrensrecht und den internationalen Menschenrechtsschutz.

Franz Matscher wurde am 19. Januar 1928 in Meran geboren. Er schloss parallel zwei rechtswissenschaftliche Studien an den Universita?ten Graz und Paris ab. Von 1952 bis 1970 war er im o?sterreichischen diplomatischen Dienst sowie im o?sterreichischen Aussenministerium ta?tig. Ein fru?her Glanzpunkt dieser Karriere war 1955 die Beteiligung an den o?sterreichischen Staatsvertragsverhandlungen mit den Alliierten als Sekreta?r der o?sterreichischen Delegation sowie – aufgrund seiner Mehrsprachigkeit – als Dolmetscher der o?sterreichischen Regierungsspitze. Zuletzt war Matscher Generalkonsul in Mailand. Insbesondere leistete er wesentliche Beitra?ge fu?r die Entwicklung der o?sterreichisch-italienischen Beziehungen sowie zur Beilegung der Su?dtirol-Krise.

Neben seiner diplomatischen Ta?tigkeit habilitierte er sich 1966 an der Universita?t Innsbruck mit einer Arbeit u?ber nationale und internationale Gerichtsstandsvereinbarungen. Von 1970 bis 1996 war er Ordinarius fu?r Zivilgerichtliches Verfahren an der Universita?t Salzburg. Dort war er unter anderem 1974/75 Rektor. Er erhielt Rufe nach Innsbruck, Frankfurt a.M., Wien und Graz, welche er jedoch nicht annahm. Neben seiner Salzburger Lehrta?tigkeit war er Gastprofessor an den Universita?ten Innsbruck, Bologna und Prag und unterrichtete an der diplomatischen Akademie in Wien sowie an der Acade?mie de droit international in Den Haag.

Von 1977 bis 1998 amtete Franz Matscher ausserdem als o?sterreichischer Richter am Europa?ischen Gerichtshof fu?r Menschenrechte. Nach seiner Emeritierung war er von 2001 bis 2006 Rechtsschutzbeauftragter des o?sterreichischen Bundesministeriums fu?r Inneres zur U?berwachung von polizeilichen Massnahmen. Von 1987 bis 2003 war er zudem Direktor des o?sterreichischen Menschenrechtsinstituts, und seit 1988 ist er Mitglied des Sta?ndigen Schiedshofs in Den Haag.

Franz Matscher ist, beziehungsweise war, unter anderem Mitglied des Vorstands der deutschen Gesellschaft fu?r Vo?lkerrecht, der Zivilprozessrechtslehrervereinigung, des Institut du droit international (Genf), des o?sterreichischen Juristentags sowie der philosophisch-historischen Klasse der O?sterreichischen Akademie der Wissenschaften (Wien).

Schwerpunkte seines wissenschaftlichen Werks sind der Menschenrechtsschutz (insbesondere die Europa?ische Menschenrechtskonvention EMRK) sowie das nationale und vor allem das internationale Zivilverfahrensrecht und die Schiedsgerichtsbarkeit. Auf allen drei Gebieten hat Franz Matscher wissenschaftliche Pionierleistungen erbracht. Besonders hervorzuheben ist seine Bescha?ftigung mit Menschenrechtsschutz im Zivilverfahrensrecht.

In der Praxis steht Matschers langja?hrige Ta?tigkeit als Richter am Europa?ischen Menschenrechtsgerichtshof in Strassburg im Vordergrund. Daneben engagierte er sich insbesondere fu?r den Minderheitenschutz (insbesondere fu?r die Tiroler Volksgruppe in Italien und die slowenische Volksgruppe in O?sterreich). So war er etwa im Rahmen des Europarates Gru?ndungsmitglied und langja?hriger Vorsitzender der Unterkommission ?Minderheitenschutz? der europa?ischen Kommission ?Democracy through Law? (?Venedig-Kommission?). Zuletzt und bis ins 78. Altersjahr war Franz Matscher als Rechtsschutzbeauftragter des o?sterreichischen Bundesministeriums fu?r Inneres zur U?berwachung von polizeilichen Massnahmen intensiv in der Praxis des Grundrechtsschutzes engagiert. Daru?ber hinaus fungierte er ha?ufig als Schiedsrichter in wirtschaftsrechtlichen Streitigkeiten, insbesondere im Rahmen der International Chamber of Commerce (Paris) sowie des Vienna International Arbitral Centre.